Abwehr von Haftungsansprüchen gegen einen faktischen Geschäftsführer

Abwehr eines Haftungsbescheides gegen einen strafrechtlich verurteilten faktischen Geschäftsführer aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert