adam legal hat ein Vorstandsmitglied im Verfahren gegen den Insolvenzverwalter vertreten. Die Inanspruchnahme unter anderem aus § 64 GmbHG belief sich auf eine gesamtschulnerische Haftung über eine dreistelligen Millionenbetrag. Das Verfahren konnte unter Mitwirkung der Haftpflichtversicherung verglichen werden. Das Vorstandsmitglied blieb schadlos.